Wohn- und Nutzflächenberechnung

Architektur- und Bauleistung des Architekturbüros Vandrey in Lübeck

Flächen, auf die Verlass ist

Wir ermitteln Wohn- und Nutzflächen nach den geltenden Vorgaben (u. a. WoFlV und DIN 277) – rechtssicher und nachvollziehbar dokumentiert.

Die belastbare Basis für Miet- und Kaufverträge, Nebenkostenabrechnungen und Wertermittlungen.

Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit individueller Note

Architektenhäuser mit Style und Charakter

Gewerbe- / Industriebauten effizient und zukunftsorientiert.

Unsere Leistungen im Überblick

Auszeichnung des Architekturbüros Vandrey

Neubau

• Wohnungsbau
• Gewerbebau
• Industriebau
Auszeichnung des Architekturbüros Vandrey

Projektentwicklung

• Grundstücksentwicklung
Auszeichnung des Architekturbüros Vandrey

Sanierung

• Anbau + Erweiterung
• Umbau + Aufstockung
• Sanierungskonzept

Objektbetreuung

• Verwaltung
• Verkehrswertberechnung
• Gutachten

Ihr Projekt in den besten Händen

Von der ersten Beratung über die Planung bis hin zur Umsetzung begleiten wir Sie mit unserem Fachwissen und Engagement. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Lösungen, die sowohl funktional als auch ästhetisch überzeugen.

Warum uns wählen?

Kreativ

Harmonisch mit Charakter und individuell

Kompetent

Langjährige Erfahrungen und weitreichende Fachkenntnisse

Kundennah

Der Mensch gilt für uns als Maß

Wohn- und Nutzflächenberechnung in Lübeck

Die genaue Fläche einer Immobilie ist bares Geld wert – sie bestimmt Miete, Kaufpreis, Nebenkosten und Fördergrenzen. Schon kleine Fehler summieren sich über die Jahre. Wir berechnen Wohn- und Nutzflächen exakt und rechtssicher, damit Sie auf verlässliche Zahlen bauen.

Je nach Zweck berechnen wir nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder nach DIN 277 und dokumentieren die Ergebnisse transparent und prüfbar. So haben Sie eine belastbare Grundlage für Mietvertrag, Verkauf, Nebenkostenabrechnung oder Förderantrag.

Grundlage ist ein präzises Aufmaß vor Ort. Auf Wunsch verbinden wir die Flächenberechnung mit der Erstellung digitaler Bestandspläne – so passt am Ende alles zusammen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die Wohnflächenverordnung dient vor allem der Berechnung von Wohnflächen für Miete und Verkauf, die DIN 277 der Ermittlung von Grund- und Nutzflächen, etwa bei Gewerbe. Welche Norm passt, hängt vom Zweck ab.

Warum sollte ich die Wohnfläche neu berechnen lassen?

Weil viele Flächenangaben in alten Unterlagen fehlerhaft sind. Eine korrekte Berechnung schützt vor zu hohen Nebenkosten, falschen Mietansätzen und Streit beim Verkauf.

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

In der Regel nicht. Keller-, Abstell- und Heizungsräume gehören meist zur Nutzfläche, nicht zur Wohnfläche. Balkone und Dachschrägen werden anteilig berücksichtigt – wir rechnen das für Ihr Objekt korrekt aus.